Diemelwasserverband


Der Diemelwasserverband ist am 04. Oktober 1951 gegründet worden. Im § 2 der Satzung des Diemelwasserverbands Warburg wurden die wesentlichen Aufgaben des Verbands festgelegt.

Danach hat der Verband die Aufgabe, die Diemel im Verbandsgebiet zu unterhalten, soweit erforderlich auszubauen, insbesondere zur Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes und zur Regelung des Hochwasserabflusses, Grundstücke vor Hochwasser zu schützen.


In seinem Verbandsgebiet, d.h., auf der Strecke von Westheim bis Dalheim hat der Diemelwasserverband Warburg die Diemel in einem ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten und den Wasserabfluss zu regeln.


Die Tätigkeiten erstrecken sich auf folgende Bereiche:

  • Durchführung von regelmäßigen Unterhaltungstätigkeiten mit Sicherung des Baumbestan-des und Beseitigung von Unrat und Anlandungen,
  • Erhaltung der Hochwasserschutzanlagen mit Sicherung der Deiche, Ausbau von Schutzanlagen sowie der Ufersicherung
  • und Ausbau zur Entwicklung eines  naturnahen Zustandes.

Eine wesentliche Voraussetzung für einen guten ökologischen Zustand ist eine möglichst naturnahe Gewässerstruktur. Der Windungsgrad, die Ausgestaltung der Ufer, des Umfeldes und des Gewässergrundes haben großen Einfluss auf das Fließverhalten. Neben der chemischen Qualität des Wassers bewirkt dies maßgeblich, welche Lebensgemeinschaften aus Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen die Bäche besiedeln. Je näher wir einer natürlichen Zusammensetzung kommen, desto besser wird der ökologische Zustand des Gewässers bewertet.


Das Verbandsgebiet
Das Gebiet, in dem der Verband seine satzungsgemäßen Aufgaben wahrnimmt, umfasst das Überschwemmungsgebiet der Diemel von km 41,300 bis km 71,994 bzw. den Gewässerabschnitt von km 37+267 bis km 67+670 (Gewässerstationierung (GSK 3C) und beträgt rd. 31 km.


Bankverbindung
IBAN: DE16 4765 0130 0025 0100 42
BIC-/SWIFT-Code: WELADE3LXXX
Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter

Der Diemelwasserverband finanziert sich zum einen durch die Mitgliedsbeiträge der Städte und angehörigen Kreise sowie durch die Mitgliedsbeiträge der Erschwerer.
§ 26 (Beiträge) der Satzung des Diemelwasserverbands Warburg führt hierzu aus, dass die Mitglieder dem Verband die Beiträge zu leisten haben, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen (Geldbeiträge).

Nach § 27 wird zum Beitragsverhältnis klargestellt, dass sich die Beitragslast für die laufende Unterhaltung verteilt auf die Kreise und Städte. Dieses erfolgt nach einem Schlüssel, dem Uferlänge, Einwohnerzahl und Grundsteuermessbetrag zugrunde liegen, sowie auf die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 b) entsprechend ihrem Vorteil, den sie von der Durchführung der Aufgaben des Verbandes haben, oder der Erschwernis.

Darüber hinaus werden projektbezogene Förderungen z.B. durch Zuwendungen der Länder NRW und Hessen in Anspruch genommen, sofern hierfür die Voraussetzungen gegeben sind 

Mitglieder des Diemelwasserverbands Warburg:

Hansestadt Warburg
Stadt Diemelstadt
Stadt Marsberg
Kreis Höxter
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Besitzer von wasserwirtschaftlichen Anlagen im Verbandsgebiet/Triebwerksbesitzer

Nachrichtlich: bis 1998 war auch der Hochsauerlandkreis (HSK) Verbandsmitglied; auf Grund des am 04.07.1979 in Kraft getretenen Landeswassergesetzes NW haben sich die Zuständigkeiten geändert. Auf Antrag des HSK sowie letztlich durch Urteil vom 30.01.1998 vor dem Verwaltungsgericht Minden wurde der HSK aus dem Diemelwasserverband Warburg entlassen.

Vorstand des Diemelwasserverbands Warburg:

Der Vorstand des Diemelwasserverbands Warburg ist wie folgt besetzt:

2 Mitglieder der Hansestadt Warburg
1 Mitglied für den Kreis Waldeck-Frankenberg sowie die beteiligten Städte Diemelstadt und Marsberg innerhalb dieser Kreise
1 Mitglied für den Kreis Höxter
1 Mitglied als Vertreter der wasserwirtschaftlichen Anlagen

Mitglieder des Vorstands ab 29.04.2021:

  • Bürgermeister Tobias Scherf, Verbandsvorsteher; Vertreter Andreas Niggemeyer
  • Ratsherr im Stadtrat der Hansestadt Warburg Thomas Vonde, Vorstandsmitglied; Vertreterin Annette Lages
  • Bürgermeister Elmar Schröder, stellv. Verbandsvorsteher; Vertreter Franz- Josef Weiffen
  • Fachbereichsleiterin Dr. Katrin Weiß, Vorstandsmitglied; Vertreter Thomas Warnecke
  • Geschäftsführer Michael Kohlschein, Vorstandsmitglied; Vertreter Wilfried Holtey

Verbandsversammlung:

Die Verbandsversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes sowie den Triebwerksbesitzern (Vorteilshabende und Erschwerer).

 

Mitglieder der Verbandsversammlung:

-die Vorstandsmitglieder:
Bürgermeister Tobias Scherf, Mitglied für die Hansestadt Warburg
Bürgermeister Elmar Schröder, Mitglied für den Landkreis Waldeck Frankenberg, Marsberg, Stadt Diemelstadt
Fachbereichsleiterin Dr. Katrin Weiß, Mitglied für den Kreis Höxter
Ratsherr Thomas Vonde, Mitglied für die Hansestadt Warburg
Geschäftsführer Michael Kohlschein, Vertreter für die Triebwerksbesitzer

-die Triebwerksbesitzer:
Fa. Lödige Maschine Warburg GmbH
Fa. Karl Hartinger Kranbetrieb GmbH & Co KG
Wilfried Holtey
Wolfgang Besse
Ludger Niehues
NEUHAUS-ENERGIE GmbH; Roland Neuhaus


-für die Blockwehrinteressenten Billinghausen:
Andreas Gemmecker
Smurfit Kappa C.D.Haupt Papier und Pappenfabrik GmbH
  Waffen Wiegand
  Rainer Willeke
  Heimann Kartonage GmbH & Co. KG
  Sprick GmbH & Co
  Wittebrock GmbH


für den Landkreis Waldeck-Frankenberg:
Hannelore Behle, Kreisbeigeordnete

für die Stadt Marsberg:
Clemens Kirchhoff, Amt für Hoch- und Tiefbau Stadt Marsberg
Ratsherr Franz-Josef Weifen
Ratsherr Ottmar Schmitz

für den Kreis Höxter:
Kreistagsmitglied Sascha Meyer

  

Aufsichtsbehörden
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.2 Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz Staatliches Umweltamt; Regierungspräsidium Kassel Dez. 31.2
Bezirksregierung Detmold, Dezernat 54; RP Detmold, Dezernat 54
Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33: RP Detmold, Dezernat 33