Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung – gesetzliche Pflicht und Chance für die Zukunft
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument, um die Energieversorgung klimafreundlich, zuverlässig und bezahlbar zu gestalten. Ziel ist es, den Wärmebedarf in der Kommune systematisch zu erfassen, Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme zu identifizieren und konkrete Strategien für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu entwickeln.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt bundesweit das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es verpflichtet die Bundesländer, für ihr gesamtes Hoheitsgebiet eine flächendeckende Wärmeplanung einzuführen. Für Kommunen ergeben sich daraus klare Fristen:
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Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen.
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Kleinere Kommunen haben dafür Zeit bis spätestens 30. Juni 2028.
In Nordrhein-Westfalen wurde diese Pflicht durch das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG NRW) ergänzt, das am 20. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Es schreibt in § 2 ausdrücklich vor, dass jede Kommune eine Wärmeplanung durchführen muss. Diese Pläne müssen regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Auch die Hansestadt Warburg geht diesen wichtigen Schritt jetzt aktiv an. Mit einer Einwohnerzahl von ca. 23.000 muss bis zum 30. Juni 2028 ein Kommunaler Wärmeplan vorgelegt werden. Um den Prozess fachlich fundiert und effizient zu gestalten, arbeitet sie mit dem erfahrenen Dienstleister SME Management GmbH zusammen. Gemeinsam werden:
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die aktuellen Wärmeverbräuche und der Gebäudebestand erfasst,
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Potenziale für erneuerbare Energien, Abwärme und Effizienzsteigerungen analysiert,
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Szenarien für die zukünftige Wärmeversorgung entwickelt und
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Gebiete ausgewiesen, in denen Wärmenetze oder dezentrale Lösungen am sinnvollsten sind.
Mit der kommunalen Wärmeplanung schafft die Hansestadt Warburg die Grundlage dafür, die Wärmewende vor Ort erfolgreich umzusetzen – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Über die aktuellen Prozesse und Zwischenergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung in Warburg wird über diese Website informiert.
Aktuelles bei der Kommunalen Wärmeplanung:
„Kommunale Wärmeplanung für die Hansestadt Warburg“
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an der kommunalen Wärmeplanung in unserer Hansestadt!
Vieles ist über die „Kommunale Wärmeplanung“ in den Medien zu entnehmen. Untereinander wird viel geredet und Sie haben bestimmt viele Fragen an uns zu diesem Thema.
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über grundlegende Aspekte der kommunalen Wärmeplanung geben und Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für deren Bedeutung und Umsetzung zu entwickeln. Im Laufe des Projektes und anhand Ihrer Rückfragen wird die Liste der „Fragen & Antworten“ fortlaufend aktualisiert. Wir bitten allerdings um Ihr Verständnis, dass wir tagesaktuelle Anpassungen nicht immer gewährleisten können. Für weitere Fragen und Anmerkungen richten Sie sich bitte an unsere Klimaschutzmanagerin Frau Stefanie Hüser-Dierkes (s.hueser-dierkes@warburg.de).
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch!
Ihr Tobias Scherf
Zuletzt aktualisiert: 01. Oktober 2025
Hintergrund
In Deutschland entfällt fast die Hälfte des Energiebedarfs auf die Bereitstellung von Wärme. Daher ist die Umsetzung der Wärmewende – d.h. die Bereitstellung von Wärme durch erneuerbare Energien – von großer Bedeutung für den Klimaschutz und für das Erreichen des Bundesziels Treibhausgasneutralität bis 2045.
Auch wir in Warburg stehen vor einer großen Herausforderung, unsere Wärmeversorgung nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten, wenn wir spätestens in 20 Jahren klimaneutral sein wollen.
Dies war der ausschlaggebende Grund für uns eine „Kommunale Wärmeplanung“ (KWP) in Auftrag zu geben. Wir verstehen die KWP als wichtigen Baustein einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung im Hinblick auf den Klimawandel und der damit verbundenen und erforderlichen Energiewende sowie der geplanten Klimaneutralität im Jahre 2045. Es ist unser Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Hansestadt sowie den Unternehmen und allen weiteren Akteuren vor Ort eine Orientierung zu möglichen Technologieoptionen für die Zukunft zu geben.
FAQs zur kommunalen Wärmeplanung in Warburg
1. Was ist die Kommunale Wärmeplanung und warum ist sie so wichtig?
Durch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ müssen Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Mit dem „Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) liegt nunmehr auch eine gesetzliche Grundlage für unser Bundesland vor.
Die KWP hilft dabei, auf hoher Flugebene, räumliche Orientierungen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das Stadtgebiet aufzustellen. Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden in die betreffenden kommunalen Planungs- und Verwaltungsprozesse integriert und folgend umgesetzt werden. Durch die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung, aktuell spätestens alle fünf Jahre, kann die Datengrundlage und auch der Planungshorizont stetig verbessert werden, um das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 erreichen zu können sind sowohl organisatorische, kommunikative als auch operative Schritte notwendig.
Im Rahmen der KWP ist eine umfassende Analyse des vorhandenen Wärmebedarfs und den dazugehörigen Treibhausgasemissionen zu erstellen. Des Weiteren werden lokale Potenziale für erneuerbare Energien und Treibhausgasminderungspotenziale untersucht. Da der Wärmesektor einen großen Anteil am Energiebedarf und den CO2-Emissionen in Deutschland ausmacht, soll die kommunale Wärmeplanung unter anderem langfristig dazu genutzt werden die Wärmeversorgung fossiler Art zu defossilisieren und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken. Konkrete zu entwickelnde Handlungsempfehlungen sollen den Menschen und auch Unternehmen in Warburg eine Orientierungsunterstützung für zukünftige (Investitions-)Entscheidungen hinsichtlich der Energie- und Wärmeversorgung geben.
2. Welche Schritte beinhaltet die Kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Kern- und Begleitprozessen:
Kernprozesse
- Eignungsprüfung
- Bestandsanalyse (Ist-Analyse über: Aktuellen Wärmebedarf und den daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Wärmenetze)
- Potenzialanalyse (mögliche Energieeinsparung und potenzielle erneuerbare Wärmequellen)
- Zielszenario & Umsetzungsstrategie (Bildung eines Zielszenarios für das Zieljahr 2045 sowie Festlegung von Maßnahmen und Strategien zur Unterstützung der Zielerreichung).
Begleitprozesse
- Eignungsprüfung
- Akteursbeteiligung
- Kommunikationsstrategie
- Verstetigungsstrategie
- Controlling-Konzept
3. Entstehen Pflichten durch die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung?
Nein!
Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet nicht zum unmittelbaren Wechsel der Heizung. Es gehen keine rechtlichen Pflichten aus der kommunalen Wärmeplanung hervor. Entscheidend ist, dass das die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes bereits heute gelten. Der Bundeverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat den Zusammenhang zwischen Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz und die damit verbundene 65 %-Regelung in einer anschaulichen Darstellung unter folgendem Link zusammengefasst: https://www.bdew.de/energie/uebersicht-zum-kern-der-65-ee-anteil-regelung-im-geg/
4. Welche Akteur:innen sind bei der Erstellung des Wärmeplans beteiligt?
Eine Vielzahl an verschiedenen Akteur:innen sind beteiligt: Die Hansestadt Warburg koordiniert das Projektvorhaben als planungsverantwortliche Stelle und nimmt damit auch die zentrale Akteursrolle ein. Darüber hinaus werden die lokalen Energieversorger/Stadtwerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, Gebäudeeigentümer:innen, die Schornsteinfegerinnung, externe Fachleute und weitere Stakeholder in den Erstellungsprozess einbezogen.
Gemäß § 13, Absatz 4 WPG wird der Öffentlichkeit, den Trägern öffentlicher Belange und allen weiteren Akteuren im Rahmen der Einsichtnahme, für die Dauer eines Monats, die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
5. Welche Faktoren beeinflussen den kommunalen Wärmeplan
- Nutzbare Wärmequellen
- Art und Maß der bestehenden Bebauung
- Aktueller Wärmebedarf, Art der Wärmeerzeugung und Energieträger
- Aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsquoten
- Geplante Neubauten und Quartiere
- Bestehende Wärmenetze und Netzinfrastruktur
- Topografie
- etc.
6. Welche erneuerbaren Energien spielen eine Rolle und welches Potenzial steht zur Verfügung?
- Geothermie
- Umweltwärme
- Solarthermie
- Abwasserwärme
- Unvermeidbare Abwärme
- Biomasse
- Biomethan
- Grüner Wasserstoff
- Erneuerbarer Strom
- und ggf. weitere
Das genaue Potenzial für jede erneuerbare Energiequelle variiert je nach Standort und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Ressourcen ist daher wichtig, um das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung zu bestimmen.
7. Welche Daten werden für die Kommunale Wärmeplang genutzt? Welche zusätzlichen Daten werden benötigt?
Es werden nur bereits vorhandene Daten, die nach Wärmeplanungsgesetz genutzt werden dürfen, genutzt. Sie liegen den öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern/Netzbetreibern und Schornsteinfegern vor, werden von den Unternehmen vor Ort abgefragt oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen werden. Sämtliche Daten sind zudem datenschutzkonform aggregiert, sodass keine Rückschlüsse auf den Privathaushalt möglich sind. Bürger:innen müssen keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln. Eine persönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen.
Alle erhobenen Daten unterliegen dabei stets der strengen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
8. Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die Kommunale Wärmeplanung?
Auf Bundesebene sind das Bundes‐Klimaschutzgesetz, das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie das Gebäude‐Energie‐Gesetz (GEG) besonders relevant. Hinzu kommen Vorgaben auf Landesebene, wie das Klimaschutzgesetz (KlimaG NRW), Landeswärmeplanungsgesetze oder auch die jeweilige Landesbauordnung.
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit mehr als der Hälfte des Endenergiebedarfs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Gebäudeeigentümer:innen benötigen eine Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen werden kann, desto kostengünstiger kann die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen werden. Der Wärmeplan ist demnach das strategisch informelle Planungsinstrument für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft.
9. Wann startet die KWP für Warburg und wann wird sie fertig sein?
Das Projekt zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Warburg ist in Q3/2025 gestartet worden und wird voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein. Danach gilt es die Wärmeplanung in regelmäßigen Abständen, aktuell alle fünf Jahre, fortzuschreiben.
10. Muss ich auf die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung warten und dann erst mein Haus sanieren oder eine neue Heizungsanlage kaufen?
Nein.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bereits heute unabhängig von der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Sollte Ihre aktuelle Heizungsanlage während des Erstellungsprozesses der Wärmeplanung abgängig und nicht reparabel sein, so müssen Sie die Heizungsanlage GEG-konform ersetzen, nicht aber die Fertigstellung der Wärmeplanung abwarten.
11. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Fragen, die Sie beschäftigen, beschäftigen wahrscheinlich auch viele andere Bürger:innen. Die aktuelle Gesetzeslage bildet die Grundlage für jede kommunale Wärmeplanung. Auf unserer Internetseite beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen möglichst leicht verständlich. Sollten Sie weitere Fragen haben, so melden Sie sich doch gerne per E-Mail (s.hueser-dierkes@warburg.de) bei uns.
Wir helfen Ihnen gemeinsam mit unseren externen Fachpartnern gerne weiter.