Kommunale Lärmaktionsplanung

Die Hansestadt Warburg ist wie alle Städte in Europa, die an Hauptverkehrswegen liegen, verpflichtet alle fünf Jahre einen kommunalen Lärmaktionsplan zu erstellen. Dieser beruht auf den vom Verkehrsministerium NRW, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und dem Eisenbahnbundesamt regelmäßig durchgeführten Lärmkartierungen.

Berücksichtigt wurden alle störenden Lärmquellen, die vom Straßenverkehr auf Autobahnen und Bundesstraßen sowie von Schienenverkehr der Hauptstrecke Hamm – Kassel herrühren. Der Lärmaktionsplan soll neben den Lärmquellen auch mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmbelastung benennen und dadurch die Lebensqualität in Warburg nachhaltig stärken.  

Kommunaler Lärmaktionsplan vom Rat beschlossen

Der Rat der Hansestadt Warburg hat den aktuell geltenden kommunalen Lärmaktionsplan der 4. Stufe in seiner Sitzung am 26. Juni 2024 beschlossen. Dieser hat für eine Periode von fünf Jahren bis ins Jahr 2029 Bestand.

Den kommunalen Lärmaktionsplan können Sie hier direkt auf der rechten Seite herunterladen.


Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes fertiggestellt

Der finale Lärmaktionsplan der Runde 4 steht seit dem 17. Juli 2024 auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes zum Download bereit © EBA

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes fertiggestellt. Der finale Lärmaktionsplan der Runde 4 steht seit dem 17. Juli 2024 auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes zum Download bereit:

Infoportal des Eisenbahnbundesamtes

Nach der Veröffentlichung der Lärmkartierungsergebnisse im Juni 2022 hatte das Eisenbahn-Bundesamt in zwei Phasen im Sommer 2022 sowie im Herbst 2023 die Öffentlichkeit beteiligt. Dabei sind insgesamt ca. 13.000 Beteiligungen von Privatpersonen und knapp 600 Beteiligungen von Kommunen beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen. Zusätzlich haben 55 der 72 Ballungsräume eine Stellungnahme abgegeben.