Denkmalschutz & Denkmalpflege

Die Hansestadt Warburg ist als Untere Denkmalbehörde dafür zuständig Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzuwenden.

Die Denkmalliste für die Baudenkmäler, Gartendenkmäler, und beweglichen Denkmäler werden bei der jeweiligen Unteren Denkmalbehörde geführt und können vor Ort eingesehen werden.

Dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe obliegt als Denkmalfachamt die fachliche Denkmalpflege. Die Denkmalfachämter beraten und unterstützen die Gemeinden bei den Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörde.

Woher weiß ich ob ich ein Denkmal habe?

Fragen Sie gerne telefonisch bei Frau Felle unter 05641/921309 oder per E-Mail bei i.felle@warburg.de nach.

Die Denkmalliste kann von jeder natürlichen oder juristischen Person eingesehen werden.

Welche Maßnahme ist erlaubnispflichtig?

Alle baulichen Maßnahmen in und an einem Denkmal sind gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) erlaubnispflichtig.

Wenn Sie Fragen haben, ob eine Maßnahme erlaubnispflichtig ist, melden Sie sich gerne unter 05641/921309 oder per E-Mail i.felle@warburg.de

Erlaubnispflichten bei Baudenkmälern gemäß § 9 DSchG NRW

  1. Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind.

  2. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.

  3. Die Erlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.

  4. Erfordert eine nach Absatz 1 oder Absatz 2 erlaubnispflichtige Maßnahme einer Planfeststellung oder Gestattung nach anderen gesetzlichen Bestimmungen, haben die dafür zuständigen Behörden die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege entsprechend diesem Gesetz in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die Erlaubnis kann auch gesondert beantragt werden.

Wo stelle ich einen Denkmalrechtlichen Erlaubnisantrag?

Der Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) ist bei der

Hansestadt Warburg
Untere Denkmalschutzbehörde
Bahnhofstr. 28
34414 Warburg

zu stellen. Hier können Sie weitere Details zur Antragstellung einsehen.

Wie beantrage ich meine Steuerbescheinigung für Denkmäler?

Der Antrag für eine Steuerbescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist bei der

Hansestadt Warburg
Untere Denkmalschutzbehörde
Bahnhofstr. 28
34414 Warburg

zu stellen. Hier können Sie weitere Details zur Antragstellung einsehen und auch das Antragsformular abrufen.

Bekomme ich eine Förderung für meine Maßnahme?

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Denkmalförderung und senden Ihnen die jeweiligen Bedingungen und Antragsunterlagen gerne zu.

Hier finden Sie einen Kurzüberblick: 

Welche Regelungen habe ich im historischen Stadtkern zu beachten?

Im historischen Stadtkern der Hansestadt Warburg unterliegen  gemäß § 2 der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung alle Änderungen, Umbauten und Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen einschließlich deren Renovierung und Instandsetzung (z.B. Fassaden, Dächer, Fenster, Türen) sowie bei Neubauten, Wiederaufbauten, Restaurierungen, Abbrüchen, bei der Anbringung von Werbeanlagen und Antennenanlagen und Aufstellung von Warenautomaten sowie bei der Gestaltung von nicht überbauten Flächen, insbesondere deren Einfriedungen der Genehmigungspflicht, d. h. es ist ein bauantrag zu stellen.

Hier finden Sie die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Hansestadt Warburg für den Historischen Stadtkern Warburg.

Es ist immer sinnvoll, sich im Vorfeld einer Antragstellung mit der zuständigen Mitarbeiterin in Verbindung zu setzen und geplante Maßnahmen frühzeitig mit ihr zu besprechen.

Denkmaltopografie - Hansestadt Warburg

Verantwortlich hierfür ist die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (LWL-DLBW), die als einer der Kulturdienstleister innerhalb der Kulturabteilung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wirkt. Schon seit Jahrzehnten wird von dort aus die Erfassung und Erforschung von Denkmälern in Westfalen-Lippe vorangetrieben. Das Denkmalpflegeamt leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Kenntnis des kulturellen Erbes unseres Landesteils. Mit der von der LWL-DLBW initiierten und betreuten Reihe „Denkmäler in Westfalen“ werden die denkmalwerten Objekte in Westfalen-Lippe der Öffentlichkeit in Buchform vorgestellt.

Westfalen bringt sich damit in das bundesweite Unternehmen „Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland“ ein und folgt der dort entwickelten Konzeption. Die Betrachtung erfolgt jeweils auf der Ebene der Kreise und der kreisfreien Städte. Dementsprechend basiert das Werk auf einer intensiven Kooperation mit den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften. Bei der LWL-DLBW liegen die Gesamtkonzeption und die Federführung für die Realisation des Projekts; für die fachliche Betreuung ist das Referat „Inventarisation und Bauforschung“ verantwortlich.

Keine andere Publikationsform informiert so umfassend, systematisch und vor allem flächendeckend über den Denkmalbestand einer Region. Es wird ein Überblick geboten, der die Situation wie in einem „Zeitschnitt“ dokumentiert. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet auch die Ausstattung mit reichlichem Bildmaterial. Die Denkmaltopographie beinhaltet sowohl Denkmäler, als auch Gebäude, welche nicht unter Denkmalschutz stehen, aber bedeutend für die Hansestadt Warburg sind.

Die Denkmaltopographie richtet sich sowohl an ein Fachpublikum als auch an die breite Öffentlichkeit. Sie dient gleichermaßen als Nachschlagewerk und Planungshilfe für kommunale Verwaltungen und andere Behörden sowie Planungs- und Architekturbüros. In gleicher Weise nützt sie den Heimatinteressierten und den Denkmaleigentümern, die sich ebenso wie Ehrenamtliche engagiert und unter Einsatz beachtlicher Mittel für den Erhalt des kulturellen Erbes einsetzen. Nicht zuletzt im Kontext Tourismus mag man von der Denkmaltopographie profitieren.

Der erste Band behandelt die Stadt Warburg. Mit ihrem bemerkenswert reichen Denkmalbestand erwies sich Warburg als besonders geeignete Kommune für eine Denkmaltopographie. Zudem hat die Stadtverwaltung das Projekt von Beginn an intensiv begleitet und unterstützt. Das Werk ist deshalb auch ein beeindruckender Beleg für die hervorragende Zusammenarbeit des LWL mit der Hansestadt Warburg. Und somit kann hier in gemeinsamer Herausgeberschaft der erste Teilband des Kreises Höxter vorgelegt werden.

In den vergangenen Jahrzehnten ist das öffentliche Interesse an den Belangen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes erheblich gewachsen. Diese Entwicklung sollte uns nicht verwundern - prägen doch Kulturdenkmale in ihrer ganzen Vielfalt unsere Städte und Landschaften und stellen darüber hinaus wichtige Bezugspunkte wie Identifikationsmerkmale dar.

Jedes Denkmal hat seine ganz eigene Geschichte und ist als Zeugnis einer zum Teil lang zurückliegenden Zeit unter bestimmten Umständen und vor besonderen Hintergründen entstanden. Denkmäler haben uns also viel zu erzählen, sich mit ihnen einmal auseinanderzusetzen ist höchst interessant und spannend. Denkmäler geben letztlich Aufschluss darüber, wie unsere Vorfahren gelebt und gearbeitet haben und wie sich unser Gemeinwesen entwickelt hat. Sie machen Geschichte lebendig und holen zumindest ein Stück weit die Vergangenheit in unsere Gegenwart.

Baudenkmäler sind bedeutender Teil unseres kulturellen Erbes, sie stehen nicht bloß sinnbildlich für das, was unsere Identität widerspiegelt.

In der Hansestadt Warburg sind wir uns des reichhaltigen mittelalterlichen Erbes aus annähernd 1.000-jähriger Geschichte wohl bewusst und betrachten es daher schon immer als wichtige Aufgabe, die Vielzahl historischer Bauwerke nachhaltig zu pflegen und damit auch für nachfolgende Generationen erlebbar zu machen. So prägen aus dieser längst vergangenen Zeit noch heute gut erhaltene Denkmäler, Wehrmauern, Türme und Tore sowie liebevoll restaurierte Fachwerkhäuser eindrucksvoll das Stadtbild. Vor diesem Hintergrund ist auch das seitens der Stadt aufgelegte, sogenannte „Fassadenprogramm“ zu sehen, welches als nachhaltiges Wohnumfeldverbesserungsprogramm bereits seit etlichen Jahren private Gestaltungsmaßnahmen an Gebäuden und Freiflächen im historischen Stadtkern mit entsprechenden Zuwendungen fördert. Trotz zunehmend schwieriger Finanzlage besteht allgemeiner Konsens, hierfür auch künftig ausreichend Mittel im städtischen Haushalt bereitzustellen.

Als bedeutendes touristisches Pfund gilt zudem nicht von ungefähr die Südansicht Warburgs, die – vom idyllischen Flusstal der Diemel aus betrachtet – nach oft bekundeter Meinung eine der schönsten in Westfalen darstellt und deshalb weit über Stadt- und Landesgrenzen hinaus bekannt ist.

Mit dem ersten Band der Reihe „Denkmäler in Westfalen“ ist es das Anliegen der Denkmaltopographie Warburg, in einer umfassenden Gesamtschau die Monumente unserer Heimat möglichst detailreich in Wort und Bild vorzustellen. In dem nun vorliegenden Werk ist dies in ausgezeichneter Art und Weise gelungen.

Die Denkmaltopographie Stadt Warburg ist ein Nachschlagewerk von bleibendem Wert - bei Interesse an einer gebundenen Ausgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.