Bundestagswahl in Deutschland

Die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages findet am 23.02.2025 statt.

Das Wahlamt der Hansestadt Warburg ist für die Bundestagswahl 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar. 

Hier finden Sie Informationen zur Wahl:

Wahlverfahren

Wer wird gewählt?

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt (personalisierte Verhältniswahl). Die Abgeordneten werden für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Wahlverfahren

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wer darf wählen?

a)      Wahlberechtigung Deutsche Staatsangehörige im Inland (§ 12 Abs. 1 BWG)

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23. November 2024, in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Deutsche, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

b)      Wahlberechtigung Deutsche im Ausland

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die

  • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD erworben haben und von Ihnen betroffen sind.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl wird empfohlen, den Antrag schnellstmöglich zu versenden.

Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin (Link hinterlegen) https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.

Anträge auf Eintragung und Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis richten Sie bitte an:

Hansestadt Warburg
Wahlamt
Bahnhofstr. 28
34414 Warburg
Tel. 05641-92 1210
Fax: 05641-92 51210

Antrag Aufnahme Wählerverzeichnis 13.01. – 02.02.2025

Einspruch Wählerverzeichnis 03.02.- 07.02.2025

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis zum 02.02.2025 mit der Deutschen Post zugestellt. Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unter der 05641/92-1210 an uns.

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl

Sie können auf drei Wegen an der Bundestagswahl teilnehmen: 

  • Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimmen am Wahltag, 23.02.2025 zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Stimmbezirks persönlich ab.
  • Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie voraussichtlich ab dem 10. Februar bis 21. Februar 2025 persönlich im Wahlamt zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten wählen.
  • Briefwahl:
    • Hinweis: Die Fristen für die Briefwahl werden bei der Bundestagswahl 2025 sehr kurz bemessen sein (ca. 2 Wochen). Aufgrund des erheblich eingeschränkten Briefwahlzeitraums wird empfohlen, die Postlaufzeiten zu beachten, nach Möglichkeit eine Briefwahl vor Ort im Briefdirektwahlbüro vorzunehmen oder am Wahltag an der Wahlurne abzustimmen.
    • Auf Antrag senden wir Ihnen Ihre Wahlunterlagen zu, die Sie anschließend ausgefüllt per Post an uns zurücksenden. Die Briefwahl ist ab dem 10. Februar 2025 möglich. Sollten Sie vorab einen Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt haben, ist die Versendung erst nach Erhalt der Stimmzettel möglich.

Wahllokale

Die Urnenstimm- und Briefwahlbezirke verteilen sich für diese Wahl wie folgt:

  • Urnenstimmbezirke: 23
  • Briefwahlbezirke: 5

Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Rufnummer: 05641 92-1210 / -1211.

Briefwahlunterlagen

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen beantragen, indem Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie aber auch direkt im Briefwahlbüro der Hansestadt abholen oder persönlich bereits direkt vor Ort wählen und ihren Stimmzettel in die Briefwahlurne einwerfen.

Ihnen steht ebenfalls der „elektronische Wahlscheinantrag“ zur Verfügung, mit dem jeder Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen ab dem 13.01.2025 hier online beantragen kann.

Ein formloser Brief (oder Fax) mit den persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse in Warburg) an das Wahlamt der Hansestadt Warburg reicht ebenfalls aus, um die Unterlagen nach Hause geschickt zu bekommen.

Zusätzlich zu den vorgenannten Möglichkeiten können die Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und der Adresse über die Mailanschrift des Wahlbüros, Wahlamt@warburg.de, beantragen.

Weitere Informationen

Information für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte

Auskünfte erhalten Sie unter der NRW-einheitlichen Rufnummer 0231/55 75 900.

Die Bundestagswahl 2025 in leichter Sprache

Eine Broschüre, die die Bundestagswahl 2025 in leichter Sprache erklärt, wird von der Landeszentrale für politische Bildung NRW angeboten und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:  politische-bildung.de.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Ergebnisse der vergangenen Wahlen

Die Ergebnisse aktueller und vergangener Wahlen finden Sie hier:  Wahlergebnisse.