Zählerstandsablesung im Warburger Stadtgebiet

Autor/in: Saskia Jochheim
Quelle: Hansetsadt Warburg

Zwischen dem 15. November 2025 bis einschließlich 06. Dezember 2025 werden die Strom- und Wasserzähler im Stadtgebiet Warburg abgelesen

Der Ableser/die Ableserin kann sich durch einen Ableseausweis in Verbindung mit seinem / ihrem Personalausweis ausweisen. Falls zum Ablesezeitpunkt niemand angetroffen wird oder die Zähler aus anderen Gründen nicht zugänglich sind, wird die Ablesung an einem der folgenden Tage erneut versucht. Hierbei ist es durchaus möglich, dass der Ableser/die Ableserin die Kunden in den Abendstunden oder an den Wochenenden aufsucht. Sollte auch dann eine Ablesung nicht möglich sein, wird eine Ablesekarte hinterlassen. Der Kunde wird dann gebeten, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Karte an die Stadtwerke Warburg GmbH zurückzusenden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Stände bis spätestens 06.12.2025 mitzuteilen unter:
Internet: www.stadtwerke-warburg.de/ablesung

E-Mail: jahresendablesung@stadtwerke-warburg.de
(unter Angabe der Zählernummer und Verbrauchstelle)

Telefon: 0 56 41 / 922-486

Der Zählerstand zum 31.12.2025 wird unter Berücksichtigung des Ablesestandes anhand einer Hochrechnung ermittelt.

Sollten bis zum Jahresende keine Zählerstände vorliegen, wird der Verbrauch für das Jahr 2025 geschätzt.

Außerdem informieren die Stadtwerke Warburg darüber, dass nicht-plausible Zählerstände, z. B. bei Mehr- oder Minderverbräuchen vom Ableser fotografiert werden müssen.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Wasserzähler vom Anschlussnehmer vor Frost zu schützen sind. Die Zähler sind Nassläufer und dauernd mit Wasser gefüllt. Bei ungeschützten Zählern, die sich in nicht beheizten Räumen befinden (z.B. Neubauten), besteht im Winter sehr leicht die Gefahr des Einfrierens. Wasserverluste durch beschädigte Zähler, sowie die Zähler selbst, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.

Wasserverluste durch beschädigte Zähler, sowie die Zähler selbst, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.