Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen
Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14.09.2025 statt.
Etwaige notwendige Stichwahlen zu den Kommunalwahlen (Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten) werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Das Wahlamt der Hansestadt Warburg ist für die Kommunalwahlen 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar.
Hier finden Sie Informationen zur Wahl:
Wer wird gewählt?
Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden alle fünf Jahre statt und umfassen in der Hansestadt Warburg:
- die Direktwahl des Landrates des Kreises Höxter,
- die Wahl des Kreistages des Kreises Höxter,
- die Direktwahl des Bürgermeisters der Hansestadt Warburg sowie
- des Rates der Hansestadt Warburg
Wahlverfahren
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung (Stadtrat und Kreistag) - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.
Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Wahlberechtigung (§§ 7, 46 a Abs. 1, 46 b, 46 f KWahlG)
Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in NRW sind
- alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger/innen), die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29.08.2025, in dem Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Anträge auf Eintragung und Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis richten Sie bitte an:
Hansestadt Warburg
Wahlamt
Bahnhofstr. 28
34414 Warburg
Tel. 05641-92 1210
Fax: 05641-92 51210
Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis für nicht meldepflichtige Unionsbürger ist bis zum 29.08.2025 möglich. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können in der Zeit vom 25.08. – 29.08.2025 an die o.g. Adresse des Wahlamtes gerichtet werden.
Wählbarkeit
Bürgermeister
Wählbar ist,
- wer am Wahltag Deutsche*r oder in Deutschland wohnhafte*r Unionsbürger*in ist,
- das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Rat
Wählbar zum Rat sind,
- Deutsche oder Unionsbürger*innen,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- und die seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlvorschläge für die Rats- und/oder Bürgermeisterwahl sind bis spätestens 07.07.2025 beim Wahlamt einzureichen. Die entsprechenden Vordrucke sind im Wahlbüro erhältlich oder werden bei Bedarf bereitgestellt.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis zum 24.08.2025 mit der Deutschen Post zugestellt. Wahlberechtigte Personen, die bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 05641/92-1210 oder -921211 zu melden.
Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl
Sie können auf drei Wegen an den Kommunalwahlen teilnehmen:
- Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimmen am Wahltag, 14.09.2025 zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Stimmbezirks persönlich ab.
- Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie ab dem 11.08.2025 bis 12.09.2025 persönlich im Wahlamt zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten wählen.
- Briefwahl: Auf Antrag senden wir Ihnen Ihre Wahlunterlagen zu, die Sie anschließend ausgefüllt per Post an uns zurücksenden. Die Briefwahl ist ab dem 04.08.2025 möglich.
Wahllokale
Die Urnenstimm- und Briefwahlbezirke verteilen sich für diese Wahl wie folgt:
- Urnenstimmbezirke: 23
- Briefwahlbezirke: 5
Übersicht Stimmbezirke Warburg Kommunalwahlen 2025
Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Rufnummer: 05641 92-1210 / -1211.
Briefwahlunterlagen
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen beantragen, indem Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie aber auch direkt im Briefwahlbüro der Hansestadt abholen oder persönlich bereits direkt vor Ort wählen und ihren Stimmzettel in die Briefwahlurne einwerfen.
Ihnen steht ebenfalls der „elektronische Wahlscheinantrag“ zur Verfügung, mit dem jeder Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen ab dem 04.08.2025 hier online beantragen kann.
Ein formloser Brief (oder Fax) mit den persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse in Warburg) an das Wahlamt der Hansestadt Warburg reicht ebenfalls aus, um die Unterlagen nach Hause geschickt zu bekommen.
Zusätzlich zu den vorgenannten Möglichkeiten können die Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und der Adresse über die Mailanschrift des Wahlbüros, Wahlamt@warburg.de, beantragen.
Die Wähler/innen tragen das alleinige Risiko, dass ihr Wahlbrief die auf dem Umschlag aufgeführte Wahlbehörde (Der Bürgermeister, Wahlamt, Bahnhofstraße 28 34414 Warburg) rechtzeitig (spätestens bis zum 14.09.2025; 16 Uhr) erreicht. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen am Wahltag sind weder berechtigt noch verpflichtet, Wahlbriefe entgegenzunehmen. Vielmehr obliegt es alleine den Wählern, den Wahlbrief auch noch am Wahltag rechtzeitig bei der Wahlbehörde abzugeben.
Informationen für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte
Blinde und sehbehinderte Wähler*innen können bei der Stimmabgabe eine Stimmzettelschablone nutzen. Diese Schablone besteht aus Pappe und hat Löcher an den Stellen, wo auf dem Stimmzettel angekreuzt werden kann. Der Stimmzettel wird einfach in die Schablone geschoben – so lässt sich das gewünschte Feld sicher ankreuzen.
Wichtig:
Bitte fordern Sie die Schablone frühzeitig an, damit sie rechtzeitig vor der Wahl bei Ihnen ankommt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung erhalten Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. oder unter der Telefonnummer: 0231/55 75 900
Weitere Unterstützung bei der Wahl
Wenn Sie den Stift nicht selbst halten oder den Stimmzettel nicht lesen können, dürfen Sie Hilfe in Anspruch nehmen:
- Bitten Sie einen Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin vor Ort um Unterstützung
oder - Bringen Sie eine Vertrauensperson mit, die Ihnen hilft
Diese Person darf Ihnen den Stimmzettel vorlesen und das Kreuz nach Ihrem Wunsch setzen. Dabei gilt: Die Person muss Ihrem Willen folgen und Ihre Wahl geheim halten.
Die Kommunalwahl 2025 in leichter Sprache
Eine Broschüre, die die Kommunalwahlen 2025 in leichter Sprache erklärt, wird von der Landeszentrale für politische Bildung NRW angeboten und kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen 2025
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen in NRW finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ergebnisse der vergangenen Wahlen
Die Ergebnisse aktueller und vergangener Wahlen finden Sie hier: Wahlergebnisse.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung der Wahlbezirkseinteilung des Kreises Höxter für die Kommunalwahlen 2025
- Bekanntmachung über die Einteilung der Wahlbezirke der Hansestadt Warburg für die Kommunalwahl 2025
- Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Hansestadt Warburg am 14.09.2025
- Ergänzung Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Hansestadt Warburg am 14.09.2025
- Bekanntmachung für von der Meldepflicht befreite wahlberechtigte Unionsbürgerinnen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 14. September 2025